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💰 Zuschuss

„REGIO AKTIV“ – Verbundausbildung, Erhöhung der Ausbildungsqualität und -attraktivität (VERBUND)

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de
📞
0340 6506550
📞
021/1060
🔗
regioaktiv.sachsen-anhalt.de

Zielgruppen

jugendregionalsozial

Fördergebiet

Sachsen-Anhalt

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BildungDigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt im Rahmen des Programm „REGIO AKTIV“ aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) die betriebliche Ausbildung in Ausbildungsverbünden von Betrieben und Einrichtungen. Sie erhalten die Förderung für folgende Tätigkeiten des von Ihnen eingesetzten Projektpersonals: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig vom Umfang Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Projektlaufzeit beträgt grundsätzlich 36 Monate. Das Förderverfahren ist zweistufig. Zunächst wählen die vom jeweiligen Landkreis oder der jeweiligen kreisfreien Stadt für die Förderperiode 2021–2027 gebildeten Regionalen Arbeitskreise (RAK) aus den eingereichten Projektvorschlägen die Projekte aus, die gefördert werden sollen. Danach werden Sie als Träger eines ausgewählten Projekts aufgefordert, Ihren Antrag zu stellen. Diesen richten Sie bitte an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind Bildungsträger oder anerkannte Träger der freien Jugendhilfe, weitere juristische Personen des privaten Rechts sowie sonstige Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen
•Zuwendungsempfänger kann nur ein Träger sein, Kooperationsverträge oder -vereinbarungen zwischen Unternehmen, Einrichtungen oder Bildungsträgern als Grundlage für die Organisation gemeinsamer Projekte
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•4.1 In dem Landkreis oder der kreisfreien Stadt, in dem oder der ein Projekt durchgeführt werden soll, muss ein Regionaler Arbeitskreis (RAK) eingerichtet worden sein. Der RAK ist das zentrale Gremium
•4.2 Zwischen der Gebietskörperschaft und dem zuständigen Ministerium wurde eine Zielvereinbarung geschlossen, in der dargestellt ist, wie die im ProgrammESF+ Sachsen-Anhalt 2021–2027 dargestellten Zie

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Originalquelle ↗

Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de
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0340 6506550
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021/1060
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