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💰 Zuschuss

„REGIO AKTIV“ – STABIL

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt

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Datenstand: Vor 26 Tagen

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de
📞
0340 6506550
📞
021/1060
🔗
regioaktiv.sachsen-anhalt.de

Zielgruppen

jugendregionalsozial

Fördergebiet

Sachsen-Anhalt

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BildungDigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinIT & SoftwareProduktion & IndustrieSozialunternehmen

Beschreibung

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie im Rahmen des Programm „REGIO AKTIV“ aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+), wenn Sie Maßnahmen zur Sicherung der Bildungs- und Beschäftigungsfähigkeit förderungsbedürftiger junger Menschen umsetzen. Sie erhalten die Förderung für Projekte, in denen junge Menschen betriebsgleich in mindestens 3 verschiedenen Produktionsrichtungen oder Werkstätten unter fachlicher Anleitung produzierend tätig sind. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses ist davon abhängig, welches Vorhaben Sie in welchem Umfang umsetzen. Die Projektlaufzeit beträgt grundsätzlich 36 Monate. Das Förderverfahren ist zweistufig. Zunächst wählen die vom jeweiligen Landkreis oder der jeweiligen kreisfreien Stadt für die Förderperiode 2021–2027 gebildeten Regionalen Arbeitskreise (RAK) aus den eingereichten Projektvorschlägen die Projekte aus, die gefördert werden sollen. Danach werden Sie als Träger eines ausgewählten Projekts aufgefordert, Ihren Antrag zu stellen. Diesen richten Sie bitte an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind Bildungsträger oder anerkannte Träger der freien Jugendhilfe mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt.
•Sie dürfen keine Kooperationsverträge oder -vereinbarungen mit anderen Trägern abschließen.
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•4.1 In dem Landkreis oder der kreisfreien Stadt, in dem oder der ein Projekt durchgeführt werden soll, muss ein Regionaler Arbeitskreis (RAK) eingerichtet worden sein. Der RAK ist das zentrale Gremium
•4.2 Zwischen der Gebietskörperschaft und dem zuständigen Ministerium wurde eine Zielvereinbarung geschlossen, in der dargestellt ist, wie die im ProgrammESF+ Sachsen-Anhalt 2021–2027 dargestellten Zie

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Originalquelle ↗

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de
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0340 6506550
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021/1060
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