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💰 Zuschuss

Sachsen-Anhalt WISSENSCHAFT – Gleichstellung, Qualifizierung, Nachwuchs (ESF+)

Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt Sachsen-Anhalt

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 100%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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beratung@ib-lsa.de
📞
+49 800 560-0757
📞
+49 391 289 8717
📞
021/1060
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www.ib-sachsen-anhalt.de
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serviceportal.ib-sachsen-anhalt.de

Zielgruppen

forschungfraueninternationalsozial

Fördergebiet

Sachsen-Anhalt

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBildungBranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Hochschule und Forschungseinrichtung mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) bei der Umsetzung von folgenden Vorhaben, die der Verbesserung der strukturellen Rahmenbedingungen für Gleichstellung in Forschungseinrichtungen und an Hochschulen dienen: Sie erhalten die Förderung für auf die Vorhaben bezogene Bruttopersonalausgaben sowie Sachausgaben (zum Beispiel Ausgaben für Veranstaltungen) und sonstige Ausgaben (zum Beispiel Stipendien). Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Richten Sie Ihren Antrag bitte über das Kundenportal an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB).

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind öffentlich geförderte außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und die An-Institute von Hochschulen des Landes Sachsen-Anhalt.
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•Zuwendungsvoraussetzung für eine Förderung ist die Übereinstimmung mit der Regionalen Innovationsstrategie (gilt nur fürEFRE-finanzierte Vorhaben).
•Die Forschung muss einen Anwendungsbezug aufweisen (keine Grundlagenforschung). Für den Anwendungsbezug ist ausreichend, wenn das Ziel des Forschungsvorhabens ein Produkt oder eine innovative Dienstle

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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beratung@ib-lsa.de
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+49 800 560-0757
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