Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt
Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Kommune gemeinsam mit dem Bund bei wichtigen Investitionen in die wirtschaftliche Infrastruktur, durch die Sie den Strukturwandel durch Ende der Braunkohle-Verstromung bewältigen und neue Arbeitsplätze schaffen können. Sie erhalten die Förderung für Investitionen vor allem in folgenden Bereichen: Sie können auch eine Förderung für Planungen, Bodenuntersuchungen und Voruntersuchungen als notwendige Begleitmaßnahmen bekommen, wenn die Maßnahmen vor nicht mehr als 5 Jahren fertiggestellt wurden. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Sie müssen grundsätzlich einen Anteil von 10 Prozent aus eigenen Haushaltsmitteln leisten. Das Land Sachsen-Anhalt kann die Hälfte Ihres Mindesteigenanteils übernehmen, wenn Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Ihre zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestensEUR25.000 betragen. Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB). Für den Förderbereich „Öffentlicher Personennahverkehr im Zusammenhang mit dem Schienenpersonennahverkehr zuzüglich Infrastruktur im Bahn- oder Bus-Landesnetz“ richten Sie Ihren Antrag bitte an die Nahverkehrsservice Sachsen-AnhaltGmbHund für den Förderbereich „Städtebau und Stadtentwicklung“, wenn die Zuständigkeit nicht auf dieIBübergeht, an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt. Bitte melden Sie Ihr Projekt bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt an, bevor Sie den Antrag stellen. Sie können Ihren Antrag im direkten Antragsverfahren oder im Rahmen von Förderaufrufen stellen.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG