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💰 Zuschuss

Zuwendungen zur Stärkung der kommunalen Migrationsarbeit

Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt

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Datenstand: Vor 4 Wochen

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 90%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de
📞
0345 5140
📞
0345 5141444
🔗
integrationsbeauftragte.sachsen-anhalt.de

Zielgruppen

migrantensozial

Fördergebiet

Sachsen-Anhalt

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienDigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie bei der Aufnahme und Integration von Zugewanderten. Sie erhalten eine Förderung für diese Maßnahmen: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, dabei je Personalstelle und Haushaltsjahr bis zuEUR56.340, maximal aberEUR112.680 je Antragstellerin oder Antragsteller und Haushaltsjahr. Richten Sie Ihren Antrag bitte an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind Landkreise und kreisfreie Städte in Sachsen-Anhalt.
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de
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0345 5140
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