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💰 Zuschuss

Förderung von FuE-Projekten (Einzel-, Gemeinschafts- und Verbundvorhaben), von Prozess- und Organisationsinnovationen sowie Maßnahmen des Wissens- und Technologietransfers (FuE Richtlinien)

Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 100%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
beratung@ib-lsa.de
📞
+49 800 560-0757
📞
+49 391 289 871
📞
021/1060
🔗
www.ib-sachsen-anhalt.de

Zielgruppen

forschung

Fördergebiet

Sachsen-Anhalt

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungIT & SoftwareLandwirtschaftProduktion & IndustrieTourismus & Gastro

Beschreibung

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Unternehmen, Forschungseinrichtung und Hochschule mit Mitteln der Europäischen Union bei Maßnahmen, die auf Produkt- und Verfahrensinnovationen, auf Prozess- und Organisationsinnovationen sowie auf die Aufrechterhaltung leistungsfähiger Forschungspotenziale gerichtet sind. Sie können eine Förderung erhalten für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses fürFuE-Projekte beträgt für Unternehmen maximal jedochEUR500.000 je Projekt und Zuwendungsempfänger. Beinhaltet das Vorhaben auch Pilotlinien oder Pilotprojekte, erhöht sich der Zuschuss um maximalEUR3 Millionen. Die Ausgaben müssen mindestensEUR200.000 betragen. Für Einrichtungen der Forschung und der Wissensverbreitung im Rahmen nichtwirtschaftlicher Tätigkeiten beträgt die Höhe des Zuschusses beiFuE-Projekten bis zu 90 Prozent und für Hochschulen bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Darüber hinaus beträgt die Höhe des Zuschusses Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn des Vorhabens an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB).

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•5.1 Der Zuwendungsempfänger muss mindestens ab Antragszeitpunkt eine Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt haben und das Vorhaben überwiegend in Sachsen-Anhalt durchführen.
•5.2 Die Antragsteller haben entsprechend ihrer Vermögens-, Liquiditäts- und Ertragslage in angemessenem Umfang Eigen- oder Fremdmittel zur Sicherstellung der Gesamtfinanzierung einzusetzen, die bei Un
•5.3 Die am jeweiligen Vorhaben beteiligten Partner müssen nach ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit eine Nutzung der Ergebnisse des Vorhabens erwarten lassen.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Originalquelle ↗

Kontakt

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