F
Förderly
EntdeckenProgrammeBlogQuellen
F
Förderly
EntdeckenProgrammeBlogQuellen
Zurück zur Suche
💰 Zuschuss

Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS)

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt

Teilen:
Datenstand: Vor 4 Wochen

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 15%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
poststelle@ms.sachsen-anhalt.de
📞
0391 56701
📞
0391 5674621
🔗
ms.sachsen-anhalt.de

Zielgruppen

jugendsozial

Fördergebiet

Sachsen-Anhalt

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBildungDigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinHandwerkIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie bei Investitionen in eine angemessene Infrastruktur von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS). Sie erhalten die Förderung für den Umbau, die Erweiterung, die Modernisierung und die Ausstattung von bestehenden überbetrieblichen Bildungsstätten. Die Berufsbildungsstätten müssen der ergänzenden überbetrieblichen Ausbildung von Auszubildenden in betrieblichen Ausbildungsverhältnissen nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung und auch der beruflichen Weiterbildung dienen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 15 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Ihr geplantes Vorhaben müssen Sie zunächst dem Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) oder dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt anzeigen. Nachdem Ihre Förderfähigkeit festgestellt wurde, reichen Sie Ihren Antrag bitte beim Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt ein.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•Träger von Berufsbildungsstätten, in denen ausschließlich oder überwiegend außerbetriebliche Berufsausbildung durchgeführt wird oder die vor allem dem Zweck eines einzelnen Unternehmens dienen, werden
•4.1 Förderfähig sind nur Vorhaben, die unmittelbar der Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie solchen Maßnahmen dienen, die eine Berufsausbildung oder einen Berufsabschluss vorbereiten, ermöglichen oder
•4.1.1 Gefördert werden können Träger von Berufsbildungsstätten, in denen ergänzende überbetriebliche Berufsausbildung (ÜBA) an Personen in betrieblichen Ausbildungsverhältnissen nach dem Berufsbildung

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
poststelle@ms.sachsen-anhalt.de
📞
0391 56701
📞
0391 5674621
🔗
ms.sachsen-anhalt.de

Ähnliche Programme

💰 Zuschuss

Justiz (2021–2027)

Europäische Kommission

💰 Zuschuss

Kulturhauptstadt Europas (2020–2033)

💰 Zuschuss

BMEL-Exportförderprogramm

💰 Zuschuss

Programm für den Binnenmarkt, die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und die europäischen Statistiken (Binnenmarktprogramm) (2021–2027)

Ähnliche Programme

💰 Zuschuss

Justiz (2021–2027)

Europäische Kommission

💰 Zuschuss

Kulturhauptstadt Europas (2020–2033)

💰 Zuschuss

BMEL-Exportförderprogramm

💰 Zuschuss

Programm für den Binnenmarkt, die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und die europäischen Statistiken (Binnenmarktprogramm) (2021–2027)

Förderly – Daten basieren auf öffentlichen Informationen der Förderdatenbank des Bundes. Keine Gewähr für Vollständigkeit oder Aktualität.

Impressum·Datenschutz·Quellen