Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Förderbetrag
—
Förderquote
bis 15%
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie bei Investitionen in eine angemessene Infrastruktur von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS). Sie erhalten die Förderung für den Umbau, die Erweiterung, die Modernisierung und die Ausstattung von bestehenden überbetrieblichen Bildungsstätten. Die Berufsbildungsstätten müssen der ergänzenden überbetrieblichen Ausbildung von Auszubildenden in betrieblichen Ausbildungsverhältnissen nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung und auch der beruflichen Weiterbildung dienen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 15 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Ihr geplantes Vorhaben müssen Sie zunächst dem Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) oder dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt anzeigen. Nachdem Ihre Förderfähigkeit festgestellt wurde, reichen Sie Ihren Antrag bitte beim Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt ein.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG