Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt Sachsen-Anhalt
Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Trägerverein eines Naturparks oder als anerkannte, landesweit tätige Naturschutzvereinigung. Sie erhalten die Förderung für Personal- und Sachkosten Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt der zuwendungsfähigen Ausgaben. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt.
§ 23 und
Richtlinie Verbandsförderung) Förderdatenbank - Förderprogramme - Förderung der Trägerve