Förderbetrag
—
Förderquote
bis 75%
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK), wenn Sie integrierte Gemeindeentwicklungskonzepte (IGEK) in ländlichen Gemeinden erstellen. Sie erhalten die Förderung für die Erarbeitung von integrierten Gemeindeentwicklungskonzepten mit mindestens diesen Elementen: Außerdem erhalten Sie eine Förderung, wenn Sie ein bereits gefördertes integriertes Gemeindeentwicklungskonzept fortschreiben. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedochEUR70.000 je Konzept in einem Zeitraum von 7 Jahren. Wenn Sie ein bereits gefördertes integriertes Gemeindeentwicklungskonzept fortschreiben, können Sie einen Zuschuss in Höhe von bis zuEUR25.000 erhalten. Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens beim zuständigen Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF).
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG