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💰 Zuschuss

Förderung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse

Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
poststelleSDL@alff.mule.sachsen-anhalt.de
📞
03931 6330
📞
03931 633100
🔗
mwl.sachsen-anhalt.de

Zielgruppen

regionalsenioren

Fördergebiet

Sachsen-Anhalt

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

DigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinIT & SoftwareLandwirtschaftTourismus & Gastro

Beschreibung

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als forstwirtschaftlichen Zusammenschluss bei Vorhaben, die die Waldbewirtschaftung verbessern und der Überwindung struktureller Nachteile dienen, die vor allem aus Kleinflächigkeit und Besitzzersplitterung resultieren. Die Mittel stammen aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK). Sie erhalten die Förderung für Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses hängt von der Art Ihrer Maßnahme ab. Der Zeitraum für Ihre Förderung beträgt Die Bagatellgrenze liegt beiEUR500,00. Ihren Antrag richten Sie bitte an das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) Altmark.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind anerkannte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse nach dem Bundeswaldgesetz.
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•4.1 Voraussetzungen für die Förderung eines Waldpflegevertrages (Nummer 2.1)
•Voraussetzungen sind:
•a) Abschluss eines schriftlichen Vertrages, der mindestens die Aufgaben der Verkehrssicherung, des Waldschutzes, die Erstellung jährlicher Betriebspläne, die Planung, Projektierung und Vorbereitung ko

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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Kontakt

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