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Beteiligungsgrundsätze der IBG Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH – Offene Pari-Passu Beteiligungen und marktkonforme Wandlungsmaßnahmen (Keine Beihilfe)

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

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Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
info@bmp.com
📞
0391 5328140
📞
0391 5328159
🔗
www.ibg-vc.de

Zielgruppen

forschung

Fördergebiet

Sachsen-Anhalt

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Gründung (0–1 Jahr)Idee / VorgründungWachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)Einzelunternehmer/in

Branchen

BranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungIT & Software

Beschreibung

Die IBG Beteiligungsgesellschaft übernimmt offene Beteiligungen an technologieorientierten kleinen oder mittleren Unternehmen, die sich in der Gründungs- oder Wachstumsphase befinden. Es können auch stille Beteiligungen in offenes Kapital gewandelt werden. Die Beteiligung wird für folgende Vorhaben übernommen: Sie erhalten die Förderung als offene Beteiligung und/oder als Wandlung einer schon bestehenden stillen Beteiligung in offenes Kapital. Die Höhe der Beteiligung kann bis zuEUR10 Millionen betragen. Offene Beteiligungen können als Minderheitsbeteiligung grundsätzlich bis zu 25 Prozent des Kapitals übernommen werden. Richten Sie Ihren Antrag bitte an die IBG Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH, c/o bmp VenturesAG.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen gemäßKMU-Definition derEU.
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten.
•Zielunternehmen der IBG sindKMUin der Gründungs-, Forschungs- und Entwicklungs- sowie Wachstumsphase. Die Beteiligung finanziert nachfolgende Ziele:
•Voraussetzung ist, dass

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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