Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Die IBG Beteiligungsgesellschaft übernimmt offene Beteiligungen an technologieorientierten kleinen oder mittleren Unternehmen, die sich in der Gründungs- oder Wachstumsphase befinden. Es können auch stille Beteiligungen in offenes Kapital gewandelt werden. Die Beteiligung wird für folgende Vorhaben übernommen: Sie erhalten die Förderung als offene Beteiligung und/oder als Wandlung einer schon bestehenden stillen Beteiligung in offenes Kapital. Die Höhe der Beteiligung kann bis zuEUR10 Millionen betragen. Offene Beteiligungen können als Minderheitsbeteiligung grundsätzlich bis zu 25 Prozent des Kapitals übernommen werden. Richten Sie Ihren Antrag bitte an die IBG Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH, c/o bmp VenturesAG.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG