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🤝 Beteiligung
GFF/EIF-Wachstumsfazilität
Europäischer Investitionsfonds (EIF)
Besonderheiten & Hinweise
•Der Förderberechtigte muss ausreichende Erfahrungen im angestrebten Investitionsbereich besitzen und erfolgreiche Investitionen in der Vergangenheit nachweisen können.
•Das Investment erfolgt grundsätzlich zu den gleichen Bedingungen wie das Investment privatwirtschaftlicher Mitinvestoren (pari passu).
•Die GFF/EIF-Wachstumsfazilität investiert branchenoffen.
Details
Förderart
🤝 Beteiligung
Fördergebiet
BrandenburgBerlinBundesweitBaden-WürttembergBayernBremenHessenHamburgMecklenburg-VorpommernNiedersachsenNordrhein-WestfalenRheinland-PfalzSchleswig-HolsteinSaarlandSachsenSachsen-AnhaltThüringen
Geeignete Phasen
Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Gründung (0–1 Jahr)Idee / VorgründungWachstum (3–5 Jahre)
Unternehmensgrößen
Mittel (50–249 Mitarbeiter)
Branchen
BranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltIT & Software
Beschreibung
Unternehmensfinanzierung | Unternehmen
Rechtsgrundlagen
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG