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Zielgruppen
behinderte
Besonderheiten & Hinweise
•Es muss ein Erfolg versprechendes Unternehmenskonzept vorgelegt werden.
•Der Investitionsort muss in Baden-Württemberg liegen.
•Umschuldungen, Nachfinanzierungen sowie Sanierungen sind von der Finanzierung ausgeschlossen.
•Eine Verbürgung der Komplementärfinanzierung durch die Bürgschaftsbank (Kombi-Programm Bürgschaft plus Beteiligung) ist möglich.
•Mit Ausnahme der persönlichen (Teil-)Garantie der Gesellschafter sind keine Sicherheiten zu stellen. Somit bleibt der erweiterte Sicherheitenspielraum für Kredite frei verfügbar.
Details
Förderart
🤝 Beteiligung
Fördergebiet
Baden-Württemberg
Geeignete Phasen
Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)
Unternehmensgrößen
Mittel (50–249 Mitarbeiter)
Branchen
Bauwesen & ImmobilienBranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltIT & Software
Beschreibung
Unternehmensfinanzierung | Unternehmen
Rechtsgrundlagen
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG