•Es muss ein Erfolg versprechendes Unternehmenskonzept vorgelegt werden.
•Der Investitionsort muss in Baden-Württemberg liegen.
•Umschuldungen, Nachfinanzierungen sowie Sanierungen sind von der Finanzierung ausgeschlossen.
•Eine Verbürgung der Komplementärfinanzierung durch die Bürgschaftsbank (Kombi-Programm Bürgschaft plus Beteiligung) ist möglich.
•Mit Ausnahme der persönlichen (Teil-)Garantie der Gesellschafter sind keine Sicherheiten zu stellen. Somit bleibt der erweiterte Sicherheitenspielraum für Kredite frei verfügbar.