•Es muss ein Erfolg versprechendes Gründungs- beziehungsweise Übernahmekonzept vorliegen.
•Der Kaufpreis für die Übernahme muss angemessen sein.
•Der Investitionsort muss in Baden-Württemberg liegen.
•Eine Verbürgung der Komplementärfinanzierung durch die Bürgschaftsbank (Kombi-Programm Bürgschaft plus Beteiligung) ist möglich.
•Mit Ausnahme einer persönlichen (Teil-)Garantie sind keine Sicherheiten zu stellen. Somit bleibt der erweiterte Sicherheitenspielraum für Kredite frei verfügbar.