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🤝 Beteiligung
ERP-Beteiligungsprogramm
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Zielgruppen
senioren
Besonderheiten & Hinweise
•Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in Privatbesitz und mit Betriebssitz in Deutschland mit einem Gruppenumsatz von bis zu EUR 50 Millionen, in begründet
•DasERP-Beteiligungsprogramm ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•Von der Förderung ausgeschlossen sind Beteiligungsverträge, die vor der Antragstellung bereits abgeschlossen wurden, sowie die Finanzierung von Sanierungsfällen.
•Die Nummern 1, 6, 7, 8, 9 und 10 Satz 1 und 2 der Allgemeinen Bedingungen für die Vergabe vonERP-Mitteln sind Bestandteil dieser Richtlinie.
•Die Darlehen sind bankmäßig abzusichern.
Details
Förderart
🤝 Beteiligung
Fördergebiet
BrandenburgBerlinBundesweitBaden-WürttembergBayernBremenHessenHamburgMecklenburg-VorpommernNiedersachsenNordrhein-WestfalenRheinland-PfalzSchleswig-HolsteinSaarlandSachsenSachsen-AnhaltThüringen
Geeignete Phasen
Frühphase (1–3 Jahre)Gründung (0–1 Jahr)Idee / VorgründungWachstum (3–5 Jahre)
Unternehmensgrößen
Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)Einzelunternehmer/in
Branchen
Bauwesen & ImmobilienBranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungIT & Software
Beschreibung
DieKfW-Bankengruppe fördert mit demERP-Beteiligungsprogramm kapitalsuchende Unternehmen sowie Kapitalbeteiligungsgesellschaften. Die Förderung erfolgt als Refinanzierung von Beteiligungen. Die Beteiligung kann bis zu EUR 1,5 Millionen betragen, wobei die Beteiligung das vorhandene Eigenkapital nicht übersteigen darf. Die Laufzeit beträgt bis zu 10 Jahre. Anträge von Unternehmen können nur bei privaten Kapitalbeteiligungsgesellschaften gestellt werden. Für Auskünfte wenden Sie sich an dieKfWBankengruppe.
Rechtsgrundlagen
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG