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🤝 Beteiligung

ERP-Beteiligungsprogramm

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

senioren

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in Privatbesitz und mit Betriebssitz in Deutschland mit einem Gruppenumsatz von bis zu EUR 50 Millionen, in begründet
DasERP-Beteiligungsprogramm ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Von der Förderung ausgeschlossen sind Beteiligungsverträge, die vor der Antragstellung bereits abgeschlossen wurden, sowie die Finanzierung von Sanierungsfällen.
Die Nummern 1, 6, 7, 8, 9 und 10 Satz 1 und 2 der Allgemeinen Bedingungen für die Vergabe vonERP-Mitteln sind Bestandteil dieser Richtlinie.
Die Darlehen sind bankmäßig abzusichern.

Details

Förderart

🤝 Beteiligung

Fördergebiet

BrandenburgBerlinBundesweitBaden-WürttembergBayernBremenHessenHamburgMecklenburg-VorpommernNiedersachsenNordrhein-WestfalenRheinland-PfalzSchleswig-HolsteinSaarlandSachsenSachsen-AnhaltThüringen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Gründung (0–1 Jahr)Idee / VorgründungWachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)Einzelunternehmer/in

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungIT & Software

Beschreibung

DieKfW-Bankengruppe fördert mit demERP-Beteiligungsprogramm kapital­suchende Unternehmen sowie Kapitalbeteiligungsgesellschaften. Die Förderung erfolgt als Refinanzierung von Beteiligungen. Die Beteiligung kann bis zu EUR 1,5 Millionen betragen, wobei die Beteiligung das vorhandene Eigenkapital nicht übersteigen darf. Die Laufzeit beträgt bis zu 10 Jahre. Anträge von Unternehmen können nur bei privaten Kapitalbeteiligungsgesellschaften gestellt werden. Für Auskünfte wenden Sie sich an dieKfWBankengruppe.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG