Zurück zur Suche
🤝 Beteiligung

Mikromezzaninfonds Deutschland

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Teilen:
Datenstand: Aktuell

Förderhöhe

bis zu 150.000 €

Förderquote: bis 2%

Zielgruppen

frauenjugendmigrantensozial

Besonderheiten & Hinweise

Der Mikromezzaninfonds Deutschland ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Details

Förderart

🤝 Beteiligung

Förderquote

bis 2%

Fördergebiet

Bundesweit

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Gründung (0–1 Jahr)Idee / VorgründungWachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)Einzelunternehmer/in

Branchen

BranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Mit dem Mikromezzaninfonds Deutschland können Sie als Unternehmensgründerin, Unternehmensgründer oder als kleines und junges Unternehmen Ihr wirtschaftliches Eigenkapital erhöhen, um sich neuen Kreditspielraum für Investitionsvorhaben zu verschaffen. Der Kapitalgeber erwirbt dadurch kein Stimm- oder Einflussrecht in Ihrem Unternehmen. Der Fonds richtet sich besonders an Für Unternehmen dieser Zielgruppe (Zielgruppen-Unternehmen) gelten teilweise besondere Konditionen. Die Beteiligung kann bis zu 100.000EURbetragen, für Zielgruppen-Unternehmen bis zu 150.000EUR. Berechnet wird eine vierteljährliche ergebnisunabhängige Vergütung von 11 Prozent pro Jahr, wobei ein Zinszuschuss von 3 Prozent gewährt wird. ​Das Unternehmen zahlt somit effektiv 8 Prozent pro Jahr bezogen auf den valutierenden Betrag der Einlage. Gegebenenfalls müssen Sie eine Gewinnbeteiligung von maximal 2 Prozent der Einlage zahlen. ​Sie entrichten bei Auszahlung eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 3,5 Prozent, für gemeinwohlorientierte und ökologisch nachhaltige Unternehmen beträgt diese 2,5 Prozent. ​ Die Laufzeit beträgt 10 Jahre. Sie zahlen das Geld in jährlich gleich hohen Raten zurück, erstmals nach 7 Jahren. Ansprechpartner ist die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft in dem Bundesland, in dem Sie die Investition umsetzen werden. Anfragen können Sie auch über die Internetseite des Mikromezzaninfonds stellen.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG