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🤝 Beteiligung

Investition im Rahmen derImpact Facility

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

forschungsozial

Besonderheiten & Hinweise

Die Zielfonds müssen das ThemaImpactdurch folgende Punkte systematisch adressieren:
Weitere Kriterien, die die Fonds erfüllen müssen:

Details

Förderart

🤝 Beteiligung

Fördergebiet

Bundesweit

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

KfWCapitalinvestiert im Rahmen derImpact Facilityin dezidierte Impact-VC-Fonds, welche neben einer finanziellen eine soziale und/oder ökologische Rendite anstreben. Antragsberechtigt sind in Deutschland investierendeVC-Impact-Fonds. Die Förderung erfolgt als Beteiligung. DieVC-Fonds können aus Mitteln der Fazilität bis maximal 15.000.000EURbeziehungsweise bis zu 25 Prozent ihres Fondsvolumens erhalten. DieImpact Facilityist der 11. Baustein des Zukunftsfonds des Bundes, der zum Ziel hat, die Wachstumskapitalfinanzierung innovativer Technologieunternehmen bis zum Jahr 2030 und darüber hinaus deutlich zu stärken. Bis zu 200.000.000EURstehen für dieImpact-Investmentsbis 2030 zur Verfügung. Wie bei allen anderen Programmen auch, durchlaufen dieVC-Fonds die marktüblicheDue Diligence(DD) vonKfWCapital, unter ausgeweiteter Prüfung derImpact-bezogenen Fähigkeiten und Prozesse.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG