Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Die IBG-Beteiligungsgesellschaft mit ihren Tochtergesellschaften („IBG“) unterstützt Sie als Kleinstunternehmen oder kleines Unternehmen mit Anlaufbeihilfen für Unternehmensneugründungen. Diese werden Ihnen in Form von Beteiligungen und beteiligungsähnlichen Investitionen sowie in Kombinationen davon gewährt. Sie erhalten die Förderung für Sie erhalten die Förderung als stille oder offene Beteiligung. Sie erhalten eine offene Beteiligung grundsätzlich als Minderheitsbeteiligung bis zu einer Höhe von 25 Prozent Ihres Kapitals. Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens mit den entsprechenden Formularen bei der IBG Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG
ERP-Beteiligungsprogramm
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
GFF/EIF-Wachstumsfazilität
Europäischer Investitionsfonds (EIF)
Beteiligungen der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft
Beteiligungsgrundsätze der IBG Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH – Offene Pari-Passu Beteiligungen und marktkonforme Wandlungsmaßnahmen (Keine Beihilfe)
ERP-Beteiligungsprogramm
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
GFF/EIF-Wachstumsfazilität
Europäischer Investitionsfonds (EIF)
Beteiligungen der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft
Beteiligungsgrundsätze der IBG Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH – Offene Pari-Passu Beteiligungen und marktkonforme Wandlungsmaßnahmen (Keine Beihilfe)