Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt
Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+), wenn Sie Angebote für Kinder und Jugendliche durchführen, die vorzeitigen Schulabbruch verhindern und den gleichen Zugang zu einer hochwertigen Grund- und Sekundarbildung ermöglichen. Sie erhalten die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses hängt von Ihrem Vorhaben ab. Ihren Antrag richten Sie bitte zu einzeln bekanntgegebenen Antragsfristen an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG