Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie bei Maßnahmen der Jugendarbeit, der Jugendverbände, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes, die für das ganze Land Bedeutung haben. Sie können eine Förderung für diese Bereiche erhalten: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses hängt von Art und Umfang Ihrer Maßnahme ab. Richten Sie Ihren Antrag bitte bis spätestens 1.10. des Vorjahres an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt.
§ 15 in
§ 23 und