Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt
Förderbetrag
—
Förderquote
bis 80%
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Landkreis oder kreisfreie Stadt bei der Umsetzung von Maßnahmen, mit denen der öffentliche Straßenpersonenverkehr (ÖSPV) verbessert wird. Sie können eine Förderung für diese Vorhaben erhalten: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt für den barrierefreien Neubau und Ausbau von ÖSPV-Haltestellen, statische Fahrgastinformation an ÖSPV-Haltestellen und die Erfassung des Ist-Zustandes der Barrierefreiheit bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Beachten Sie folgende Maximalbeträge: Für Pilotprojekte zur Barrierefreiheit und für Anwendungen zur Erhöhung der selbstbestimmten Orientierung von blinden oder sehbehinderten Menschen können Sie einen Zuschuss in Höhe von bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten, für Anwendungen zur Erhöhung der selbstbestimmten Orientierung blinder oder sehbehinderter Menschen aber höchstens Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens bis zum 30.11. des Vorjahres, ausnahmsweise auch bis zum 31.3. des laufenden Jahres, an die Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG