Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+), wenn Sie im Handwerk Lehrgänge der überbetrieblichen Ausbildung in der Grundstufe (1. Ausbildungsjahr) und in der Fachstufe (2. bis 4. Ausbildungsjahr) anbieten oder organisieren und für Internatsunterbringungen mit Verpflegung in der Grundstufe sorgen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt Als Handwerkskammer können Sie für die Durchführung desESF+-Teilnehmendenmonitorings eine monatliche Personalausgabenpauschale vonEUR2.367 erhalten. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihrer Maßnahme an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt.
Richtlinie Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Lehrgangsfinanzierung in der ü
Richtlinie und auf der Grundlage a) der Verordnung (EU) Nr