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💰 Zuschuss

Förderung der ehrenamtlichen Tätigkeit von Integrationslotsen (Integrationslotsen-Richtlinie)

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 100%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de
📞
0340 65060
🔗
integrationsbeauftragte.sachsen-anhalt.de

Zielgruppen

internationalmigrantenregionalsozial

Fördergebiet

Sachsen-Anhalt

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BildungBranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt die ehrenamtliche Arbeit von Integrationslotsinnen und Integrationslotsen in Ihrer Kommune oder Ihrem Landkreis. Sie die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Sie erhalten grundsätzlich einen Sockelbetrag vonEUR25.000, die darüber hinausgehende Zuschusshöhe ist abhängig vom Verhältnis der regionalen Verteilung der ausländischen Bevölkerung zu der im jeweiligen Haushaltsjahr für die Förderung zur Verfügung stehenden Gesamtsumme. Richten Sie Ihren Antrag bitte an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Referat 207.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind die Landkreise und kreisfreien Städte in Sachsen-Anhalt.
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•4.1 Betreuungskonzept
•Voraussetzung für die Unterstützung ist die Vorlage eines Betreuungskonzeptes, welches unter Berücksichtigung der Wohnsituation sowie der Unterbringungskonzeption des jeweiligen Zuwendungsempfängers i
•a) Darlegung des Bedarfs an ehrenamtlicher Lotsentätigkeit,

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Originalquelle ↗

Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de
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0340 65060
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integrationsbeauftragte.sachsen-anhalt.de

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