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💰 Zuschuss

Stipendienprogramm für Medizinstudierende

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt

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Datenstand: Vor 4 Wochen

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
studium@kvsa.de
📞
0391 6276000
📞
0391 6278999
🔗
www.kvsa.de

Zielgruppen

forschungsozial

Fördergebiet

Sachsen-Anhalt

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BildungDigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Medizinstudierende, wenn Sie sich verpflichten, nach der ärztlichen Weiterbildung für bis zu 3 Jahre in Sachsen-Anhalt in einer Region mit Sicherstellungsbedarf vertragsärztlich tätig zu sein. Die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt erhält zu dem Stipendium, das sie Ihnen gewährt, einen Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt 50 Prozent der Ausgaben, KVSA und AOK beteiligen sich jeweils mit 25 Prozent an den Ausgaben. Die Höhe des Stipendiums beträgt und kann bis zu 36 Monate gewährt werden. Maximal können Sie bis zuEUR18.000 für ein Stipendium erhalten. Ihren Antrag richten Sie bitte an die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt (KVSA). Die KVSA beantragt beim Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung die Landesmittel für die Gewährung der Stipendien.

Besonderheiten & Hinweise

•Erstempfängerin der Förderung ist die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt (KVSA). Diese leitet den Zuschuss als Stipendium an Sie als Medizinstudierende weiter.
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•Ein Stipendium kann gewährt werden, wenn der Medizinstudierende:
•a) die deutsche Staatsbürgerschaft oder die Staatsbürgerschaft eines Europäischen Wirtschaftsraum-Staates (EWR-Staat) oder eines durch Abkommen gleichgestellten Staates besitzt,
•b) als Studierender der Humanmedizin ab dem 4. Studienjahr in einer deutschen Hochschule eingeschrieben ist,

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Originalquelle ↗

Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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studium@kvsa.de
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0391 6276000
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0391 6278999
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