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💰 Zuschuss

Umsetzung des Landesaktionsplans „einfach machen“ – unser Weg in eine inklusive Gesellschaft

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 90%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
post-sozag@sachsen-anhalt.de
📞
0345 68158000
📞
0345 68158003
🔗
sozialagentur.sachsen-anhalt.de

Zielgruppen

behindertefrauensozial

Fördergebiet

Sachsen-Anhalt

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BildungDigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie bei Maßnahmen und Projekten im Rahmen des Landesaktionsplans zur Umsetzung derUN-Behindertenrechtskonvention und zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen im Land Sachsen-Anhalt. Sie erhalten die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal aberEUR50.000 je Vorhaben. Die Bagatellgrenze liegt für antragstellende Gebietskörperschaften beiEUR5.000, für alle anderen Antragstellenden beiEUR1.000. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an die Sozialagentur Sachsen-Anhalt.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt.
•Als Landeseinrichtung sind Sie von der Förderung ausgeschlossen.
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•Voraussetzung für die Förderung ist die Verfolgung eines inklusiven Ansatzes.
•Teilnehmerbezogene Maßnahmen nach den Nummern 2.1, 2.2 und 2.4 sind förderfähig für Teilnehmer mit gewöhnlichem Aufenthalt im Land Sachsen-Anhalt. Eine teilnehmerbezogene Förderung ist grundsätzlich d

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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