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💰 Zuschuss

Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen und des Ehrenamts sowie der Selbsthilfe

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt

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Datenstand: Vor 4 Wochen

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 45%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
post-sozag@sachsen-anhalt.de
📞
0345 68158000
📞
0345 68158003
🔗
pflege.sachsen-anhalt.de

Zielgruppen

sozial

Fördergebiet

Sachsen-Anhalt

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienDigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie bei der Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen und des Ehrenamts und bei Vorhaben zur Stärkung der Selbsthilfe zugunsten von Pflegebedürftigen. Die Förderung stützt sich auf die Regelungen in § 45c Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGBXI) und § 45dSGBXI. Sie erhalten die Förderung für den Auf- und Ausbau oder die Unterstützung von Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt für Ihren Antrag richten Sie normalerweise bis zum 15.12. für das folgende Jahr an die Sozialagentur Sachsen-Anhalt. Als Selbsthilfegruppe richten Sie Ihren Antrag bis zum 15.11. des Vorjahres an die jeweils örtlich zuständige Selbsthilfekontaktstelle.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind
•mit Sitz in Sachsen-Anhalt.
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•4.1 Zuwendungen können gewährt werden, wenn der Zuwendungsempfänger seinen Sitz in Sachsen-Anhalt hat und die Projekte in Sachsen-Anhalt durchgeführt werden.
•4.2 Weitere Zuwendungsvoraussetzungen in den Förderbereichen

Rechtsgrundlagen

§ 45c Elftes

§ 45dSGBXI

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