Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt
Förderbetrag
—
Förderquote
bis 70%
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Aufgabenträger des straßengebundenen Öffentlichen Personennahverkehrs in einem vom Kohleausstieg betroffenen Strukturwandelgebiet bei anwendungsorientierten Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur Verbesserung von Mobilitätsangeboten zur Personenbeförderung und des Öffentlichen Personennahverkehrs. Sie erhalten die Förderung für Verbundvorhaben zu folgenden Themen: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Zuschuss muss pro Antrag mindestensEUR200.000 betragen. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme jeweils zum Quartalsende an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB).
§ 44 des
Richtlinie Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen