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💰 Zuschuss

Alphabetisierung und Verbesserung der Grundbildung Erwachsener (Alphabetisierungsrichtlinie zum Europäischen Sozialfonds Plus –ESF-RL-Alpha)

Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de
📞
0340 6506550
📞
021/1060
🔗
lvwa.sachsen-anhalt.de

Zielgruppen

regionalsozial

Fördergebiet

Sachsen-Anhalt

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BildungDigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+), wenn Sie Maßnahmen zur Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener im Rahmen des lebenslangen Lernens durchführen. Sie erhalten die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 80 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Projektlaufzeit beträgt maximal 3 Jahre, bei Schulungen zur Qualifizierung des pädagogischen Personals in der Alphabetisierungs- und Grundbildungsarbeit (Fort- und Weiterbildung) maximal 6 Jahre. Richten Sie Ihren Antrag bitte bis zum 30.4. des Vorjahres an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, ReferatESF-Förderung (Referat 302).

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind Einrichtungen der Erwachsenenbildung, die nach dem Gesetz zur Förderung der Erwachsenenbildung des Landes Sachsen-Anhalt anerkannt sind, sowie auch nicht anerkannte Einrichtunge
•Kooperationen zwischen Einrichtungen sind möglich, auch mit Einrichtungen ohne Erfahrungen in der Alphabetisierungs- und Grundbildungsarbeit.
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•4.1 Allgemeine Voraussetzungen
•Gefördert werden ausschließlich Vorhaben, die dazu beitragen, die Literalität von Erwachsenen zu verbessern, die ein beschäftigungspolitisches Ziel haben oder auf die Verbesserung der Chancen zur gese

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Originalquelle ↗

Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de
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0340 6506550
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021/1060
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lvwa.sachsen-anhalt.de

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