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💰 Zuschuss

Förderung von Projekten zur Stärkung des jüdischen Lebens in Sachsen-Anhalt

Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt

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Datenstand: Vor 4 Wochen

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 90%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
claudia.stephan@stk.sachsen-anhalt.de
📞
0391 5676784
🔗
stk.sachsen-anhalt.de

Zielgruppen

kulturregionalsozial

Fördergebiet

Sachsen-Anhalt

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

DigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinIT & SoftwareKreativwirtschaftSozialunternehmen

Beschreibung

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie bei der Durchführung von Projekten, die der Stärkung des jüdischen Lebens in Sachsen-Anhalt dienen. Sie erhalten die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt für natürliche Personen sowie juristische Personen des Privatrechts normalerweise bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, für juristische Personen des öffentlichen Rechts bis zu 80 Prozent. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an die Staatskanzlei und das Ministerium für Kultur Sachsen-Anhalt.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind natürliche Personen sowie juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts
•Landesbehörden und Landesbetriebe werden nicht gefördert.
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•Vorhaben, die auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind, werden nicht gefördert.
•4.1 Die Bewilligungsbehörde prüft in jedem Einzelfall, ob die Förderung eine potenzielle Beihilfe nach den Artikeln 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union darstellt. För

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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Kontakt

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claudia.stephan@stk.sachsen-anhalt.de
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