Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt
Förderbetrag
—
Förderquote
bis 90%
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie bei der Durchführung von Projekten, die der Stärkung des jüdischen Lebens in Sachsen-Anhalt dienen. Sie erhalten die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt für natürliche Personen sowie juristische Personen des Privatrechts normalerweise bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, für juristische Personen des öffentlichen Rechts bis zu 80 Prozent. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an die Staatskanzlei und das Ministerium für Kultur Sachsen-Anhalt.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG