Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Förderbetrag
—
Förderquote
bis 95%
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) bei der Umsetzung eines örtlichen Teilhabemanagements und der Einstellung fachlich qualifizierter und geeigneter Teilhabemanagerinnen und Teilhabemanager. Aufgabe der Teilhabemanagerinnen und Teilhabemanager ist es, auf mehreren Ebenen Maßnahmen zur Schaffung eines inklusiven Sozialraums zu entwickeln und zu begleiten. Sie erhalten die Förderung für Projekte in 2 Handlungssäulen: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 95 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG