Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als anerkannten Träger von Freiwilligendiensten mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) und des Bundes bei der Finanzierung von Plätzen für junge Menschen, die ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ), Freiwilliges Soziales Jahr Kultur (FSJK) oder Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) in Sachsen-Anhalt ableisten. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt pauschalEUR486,00 je besetztem Platz und Monat. Der Platz gilt bei einer Anwesenheit von mindestens 50 Prozent im Monat als besetzt. Für das Freiwillige Ökologische Jahr können Sie zusätzlich einen Zuschuss in Höhe von bis zuEUR200,00 für die pädagogische Begleitung erhalten. Richten Sie Ihren Antrag bitte bis zum 31.3. des Jahres, in dem der Förderzyklus beginnt, an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB).
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG