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💰 Zuschuss

Förderung von Einrichtungen und Maßnahmen für Familien sowie Familienverbänden

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 70%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de
📞
0345 5141619
📞
0345 5141012
🔗
lvwa.sachsen-anhalt.de

Zielgruppen

jugendregionalsozial

Fördergebiet

Sachsen-Anhalt

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BildungBranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Familienberatungsstelle oder andere Einrichtung bei Maßnahmen, die die Erziehungskompetenz von Eltern und Familien insgesamt stärken. Sie erhalten eine Förderung gemäß Familien- und Beratungsstellenfördergesetz Sachsen-Anhalt Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt Die Höhe des Zuschusses für überregional tätige Familienverbände ist abhängig von den im jeweiligen jährlichen Haushaltsplan des Landes zur Verfügung gestellten Mittel. Richten Sie Ihren Antrag bitte an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Landesjugendamt. Die Antragsfristen für das jeweils folgende Jahr sind

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind rechtsfähige, als gemeinnützig anerkannte Vereine, die überwiegend in der Arbeit mit Familien tätig sind, sowie Institutionen, Verbände und juristische Personen mit Sitz in Sach
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•4.1 Zuwendungsvoraussetzungen für Förderungen nach Nummer 2.1 Buchst. a
•4.1.1 Der Zuwendungsempfänger muss die Gewähr für eine landesweite und nachhaltige Erfüllung der Aufgabe sowie für eine ordnungsgemäße Geschäftsführung bieten. Er muss
•a) seit mindestens drei Jahren in Sachsen-Anhalt landesweit tätig sein und hier einen Sitz haben,

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Originalquelle ↗

Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de
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