Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt
Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Kommune gemeinsam mit dem Bund bei städtebaulichen Erneuerungsmaßnahmen. Sie erhalten die Förderung seit dem Programmjahr 2020 im Rahmen folgender Programmbereiche: Sie erhalten die Förderung für Maßnahmen zur Vorbereitung und Abwicklung sowie für Ordnungs- und Baumaßnahmen, die Sie im Rahmen einer städtebaulichen Gesamtmaßnahme in räumlich begrenzten Gebieten durchführen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise bis zu 2/3 Ihrer förderfähigen Ausgaben. Ihren Antrag richten Sie bitte vor Beginn der Maßnahme bis zum 30.11. für das folgende Jahr an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt.
§ 44 LHO
Richtlinie Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der st