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💰 Zuschuss

Förderung von Maßnahmen der städtebaulichen Erneuerung in Sachsen-Anhalt (Städtebauförderungsrichtlinien – StäBauFRL)

Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt

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Datenstand: Vor 4 Wochen

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de
📞
0345 5140
📞
0345 5141444
🔗
mid.sachsen-anhalt.de

Zielgruppen

regionalsozial

Fördergebiet

Sachsen-Anhalt

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienDigitalisierungIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Kommune gemeinsam mit dem Bund bei städtebaulichen Erneuerungsmaßnahmen. Sie erhalten die Förderung seit dem Programmjahr 2020 im Rahmen folgender Programmbereiche: Sie erhalten die Förderung für Maßnahmen zur Vorbereitung und Abwicklung sowie für Ordnungs- und Baumaßnahmen, die Sie im Rahmen einer städtebaulichen Gesamtmaßnahme in räumlich begrenzten Gebieten durchführen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise bis zu 2/3 Ihrer förderfähigen Ausgaben. Ihren Antrag richten Sie bitte vor Beginn der Maßnahme bis zum 30.11. für das folgende Jahr an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind Gemeinden.
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•Städtebauförderungsmittel sind die von der Gemeinde und dem Land einschließlich der Bundesfinanzhilfen für die Deckung der dauernd unrentierlichen Ausgaben von städtebaulichen Gesamtmaßnahmen zur Verf
•Städtebauförderungsmittel werden unter den Voraussetzungen gewährt, dass
•a) die Ausgaben der städtebaulichen Gesamtmaßnahme von der Gemeinde weder allein getragen noch anderweitig gedeckt werden können,

Rechtsgrundlagen

§ 44 LHO

Richtlinie Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der st

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