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💰 Zuschuss

Zuwendungen zur Stärkung der Willkommenskultur

Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

kulturmigrantensozial

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind die Landkreise und kreisfreien Städte in Sachsen-Anhalt.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Förderquote

bis 90%

Fördergebiet

Sachsen-Anhalt

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

DigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinIT & SoftwareKreativwirtschaftSozialunternehmen

Beschreibung

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Kommune dabei, Ihre Willkommenskultur zu stärken und die einheimische Bevölkerung in Bezug auf die Aufnahme und Unterbringung von Asylsuchenden und Flüchtlingen aufzuklären. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximalEUR20.000 jährlich. Ihren Antrag richten Sie bitte an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Referat 505.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG