Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt
Förderbetrag
—
Förderquote
bis 90%
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Kommune dabei, Ihre Willkommenskultur zu stärken und die einheimische Bevölkerung in Bezug auf die Aufnahme und Unterbringung von Asylsuchenden und Flüchtlingen aufzuklären. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximalEUR20.000 jährlich. Ihren Antrag richten Sie bitte an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Referat 505.
§ 23 und
Richtlinie Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Stärkung der Willkommenskultur