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💰 Zuschuss

Maßnahmen der naturnahen Waldbewirtschaftung, Ausarbeitung von Waldbewirtschaftungsplänen und Durchführung forstwirtschaftlicher Wegebaumaßnahmen (Richtlinie Forst 2019)

Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📞
083/2006
🔗
mwl.sachsen-anhalt.de
🔗
mwl.sachsen-anhalt.de

Zielgruppen

kulturregional

Fördergebiet

Sachsen-Anhalt

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienDigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinIT & SoftwareKreativwirtschaftLandwirtschaftTourismus & Gastro

Beschreibung

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Waldbesitzerin/Waldbesitzer bei Vorhaben der naturnahen Waldbewirtschaftung, bei der Vorbereitung und Entwicklung gemeinschaftlicher Eigentums- und Bewirtschaftungsmodelle sowie bei Vorhaben der forstwirtschaftlichen Infrastruktur. Die Mittel der Förderung stammen aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) und aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER). Im Bereich der naturnahen Waldbewirtschaftung erhalten Sie die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von Art und Umfang Ihrer Maßnahme. Im Fall von Kulturpflege oder Nachbesserung beträgt die BagatellgrenzeEUR500,00, bei forstwirtschaftlichem WegebauEUR5.000 und bei allen anderen MaßnahmenEUR1.000. Ihren Antrag richten Sie bitte

Besonderheiten & Hinweise

•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•Antragsberechtigt sind
•Besitzerinnen und Besitzer von Körperschaftswald nach Landeswaldgesetz Sachsen-Anhalt und Waldbesitzerinnen und Besitzer, deren Betriebsgröße über 150 Hektar liegt, sind von der Förderung für Waldbewi
•Nicht gefördert werden außerdem Bund, Länder und juristische Personen, deren Kapitalvermögen sich zu mindestens 25 Prozent in den Händen von Bund oder Ländern befindet.
•Sie müssen Folgendes nachweisen:

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📞
083/2006
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mwl.sachsen-anhalt.de
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