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💰 Zuschuss

Projekte zum nicht-produktiven investiven Naturschutz in der Agrarlandschaft

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Datenstand: Vor 4 Wochen

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 90%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de
📞
0345 5140
📞
0345 5141444
🔗
lvwa.sachsen-anhalt.de

Zielgruppen

regionalsozial

Fördergebiet

Sachsen-Anhalt

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

DigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinIT & SoftwareLandwirtschaftSozialunternehmen

Beschreibung

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie dabei, Lebensräume und Lebensstätten für wild lebende Tierarten und wilde Pflanzenarten in der Agrarlandschaft zu schaffen, wiederherzustellen und weiterzuentwickeln. Die Mittel der Förderung stammen aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK). Sie erhalten die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 100 Prozent, für Gemeinden und Gemeindeverbände 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedochEUR250.000. Die Bagatellgrenze liegt beiEUR2.500. Ihren Antrag richten Sie vor Beginn Ihres Vorhabens an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•4.1 Gefördert werden ausschließlich Vorhaben auf dem Gebiet des Landes Sachsen-Anhalt in der Agrarlandschaft.
•4.2 Die Vorhaben müssen im Einklang mit den Zielen und Grundsätzen des Naturschutzes und der Landschaftspflege stehen.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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Kontakt

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poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de
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