Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt
Förderbetrag
—
Förderquote
bis 80%
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie bei der erstmaligen Schaffung von öffentlichen und kostenfrei nutzbaren WLANs an öffentlich zugänglichen Orten im Land, an denen es noch kein vergleichbaresWLANgibt. Sie können eine Förderung für diese Projekte erhalten: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedochEUR100.000. Die Bagatellgrenze liegt beiEUR5.000. Ihren Antrag richten Sie bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an das Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG