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💰 Zuschuss

Förderung von öffentlichen und kostenfrei nutzbaren WLANs in Sachsen-Anhalt

Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 80%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
wlan-mid@sachsen-anhalt.de
📧
wlan@mw.sachsen-anhalt.de
📞
0391 5677130
🔗
mid.sachsen-anhalt.de

Zielgruppen

kultur

Fördergebiet

Sachsen-Anhalt

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienDigitalisierungEnergie & UmweltIT & SoftwareKreativwirtschaft

Beschreibung

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie bei der erstmaligen Schaffung von öffentlichen und kostenfrei nutzbaren WLANs an öffentlich zugänglichen Orten im Land, an denen es noch kein vergleichbaresWLANgibt. Sie können eine Förderung für diese Projekte erhalten: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedochEUR100.000. Die Bagatellgrenze liegt beiEUR5.000. Ihren Antrag richten Sie bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an das Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften und juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechtes mit Sitz in Sachsen-Anhalt, die ein öffentlich zugängliches und kostenlosesWLANerrichten wo
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•Als Einrichtung, die zur unmittelbaren Landesverwaltung gehört, werden Sie nicht gefördert.
•4.1 Es gelten die ergänzenden Regelungen der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 gemäß der Anlage. Sofern diese Regelungen eingehalten werden, gelten die einschränkenden Bestimmungen dieser Richtlinie.
•4.2 Die Errichtung des WLANs muss wirtschaftlich sein und gleichzeitig in ein nachhaltiges Nutzungskonzept eingebunden sein, das die Vorzüge des kostenfreien drahtlosen Internetzugangs zugunsten der N

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Originalquelle ↗

Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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wlan-mid@sachsen-anhalt.de
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wlan@mw.sachsen-anhalt.de
📞
0391 5677130
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mid.sachsen-anhalt.de

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