Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt
Förderbetrag
—
Förderquote
bis 80%
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Beschaffungen für den flächendeckenden Aufbau der Einheiten des Katastrophenschutzes. Sie erhalten die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt. Als private Organisation richten Sie Ihren Antrag bitte an den zuständigen Landkreis.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG