Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt
Förderbetrag
—
Förderquote
bis 100%
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Kommune oder Verband bei Projekten, durch die Ausländerinnen oder Ausländer freiwillig in ihr Herkunftsland zurückkehren können. Sie erhalten die Förderung für Ausgaben, die mit der Reintegration in dem jeweiligen Herkunftsland zusammenhängen. Das können vor allem sein: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Art Ihres Vorhabens und kann in begründeten Ausnahmefällen bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen. Ihren Antrag richten die zur Ausreise bereiten Ausländerinnen und Ausländer an den zuständigen Landkreis oder die zuständige kreisfreie Stadt, eine Stelle der gesonderten Beratung und Betreuung oder eine andere Nichtregierungsorganisation. Diese reicht den Antrag an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt weiter.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG