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💰 Zuschuss

Beseitigung oder Minderung von sowie Vorbeugung gegen klimawandelbedingte Vernässungen oder Erosion

Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt Sachsen-Anhalt

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 65%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de
📞
0345 5140
📞
0345 5141444
🔗
lvwa.sachsen-anhalt.de

Zielgruppen

forschungregional

Fördergebiet

Sachsen-Anhalt

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienDigitalisierungEnergie & UmweltIT & Software

Beschreibung

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Kommune bei Vorhaben gegen Vernässungen oder Erosion infolge des Klimawandels. Dazu zählen die Beseitigung oder Minderung von Schäden und die Vorbeugung. Die Förderung erfolgt mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Sie erhalten die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Bagatellgrenze liegt beiEUR10.000 für Konzepte und Planungen und beiEUR25.000 im Fall von Investitionen. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften in Sachsen-Anhalt.
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•Der Ersatz von Anlagen und Anlagenteilen ist von der Förderung ausgeschlossen.
•4.1 Vorhaben werden nur gefördert, wenn die zuwendungsfähigen Ausgaben für Maßnahmen nach Nummer 2.1 mehr als 10.000 Euro und für Maßnahmen nach Nummer 2.2 mehr als 25.000 Euro betragen.
•4.2 Eine bewertende Stellungnahme der zuständigen Unteren Wasserbehörde zum beantragten Vorhaben ist Voraussetzung für die Gewährung einer Zuwendung nach dieser Richtlinie.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Originalquelle ↗

Kontakt

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