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💰 Zuschuss

Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP-Richtlinie)

Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 60%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
zbg@zbg.uni-hannover.de
📞
014-2020
🔗
mwl.sachsen-anhalt.de

Zielgruppen

regional

Fördergebiet

Sachsen-Anhalt

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienDigitalisierungEnergie & UmweltIT & SoftwareLandwirtschaftProduktion & IndustrieTourismus & Gastro

Beschreibung

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie mit Mitteln des Bundes und der Europäischen Union bei Modernisierungsvorhaben in Ihrem landwirtschaftlichen Betrieb. Sie erhalten eine Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss oder als Ausfallbürgschaft zur Absicherung von Kapitalmarktdarlehen. Die Höhe des Zuschusses beträgt für der zuwendungsfähigen Ausgaben. Als Junglandwirtin und Junglandwirt können Sie zusätzlich einen Zuschuss von bis zu 10 Prozent des förderfähigen Investitionsvolumens, maximal jedochEUR20.000, erhalten. Die Höhe des Zuschusses für Betreuung beträgt maximal 60 Prozent der förderfähigen Betreuergebühren. Die Höhe der anteiligen modifizierten Ausfallbürgschaft des Landes beträgt bis zu 70 Prozent des Darlehensbetrages. Das förderfähige Investitionsvolumen beträgt mindestensEUR20.000 (bei Investitionen zur Installation eines weichen oder elastisch verformbaren Liegebereichs bei der Kälberhaltung mindestensEUR10.000) und maximalEUR5 Millionen. Sie können es in den Jahren 2023 bis 2027 einmal ausschöpfen. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an das zuständige Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF). Im Fall von Ausfallbürgschaften richten Sie Ihren Antrag bitte über das zuständige ALFF an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen der Landwirtschaft mit einem Jahresumsatz von höchstensEUR10 Millionen und Sitz in Sachsen-Anhalt.
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•Unternehmen, bei denen die Kapitalbeteiligung der öffentlichen Hand mehr als 25 Prozent des Eigenkapitals des Unternehmens beträgt, und Unternehmen in Schwierigkeiten sind von der Förderung ausgeschlo

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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zbg@zbg.uni-hannover.de
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014-2020
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