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💰 Zuschuss

Förderung der Tourismusentwicklung

Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt

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Datenstand: Vor 4 Wochen

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 90%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
tourismus@mw.sachsen-anhalt.de
📞
0391 5674246
🔗
mwl.sachsen-anhalt.de

Zielgruppen

forschunginternationalregional

Fördergebiet

Sachsen-Anhalt

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

DigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungIT & SoftwareLandwirtschaftTourismus & Gastro

Beschreibung

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie bei der Umsetzung von Maßnahmen des Tourismusmarketings, von Maßnahmen der Stärkung touristischer Netzwerke, der Digitalisierung im Tourismus sowie der nachhaltigen Tourismusentwicklung und der Entwicklung der touristischen Regionalverbände. Sie erhalten die Förderung für bedeutsame touristische Projekte, die im Einklang mit dem „Masterplan Tourismus Sachsen-Anhalt 2027“ stehen, vor allem Außerdem werden Maßnahmen der regionalen Tourismusverbände gefördert. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, für Maßnahmen der Investitions- und Marketinggesellschaft Sachsen-Anhalt mbH, die ausschließlich im Landesinteresse liegen, auch bis zu 100 Prozent. Die Höhe der Förderung für regionale Tourismusverbände errechnet sich nach einem Punktesystem und beträgt pro Jahr Die Projektlaufzeit beträgt bis zu 36 Monate. Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestensEUR10.000 betragen. Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zunächst müssen Sie eine formlose Förderanfrage bis zum 30.10. für das Folgejahr, als regionaler Tourismusverband bis zum 30.6., an das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten richten. Nach positiver Entscheidung reichen Sie Ihren Antrag bitte rechtzeitig vor Beginn Ihres Vorhabens beim Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten ein.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt für touristische Marketingmaßnahmen, die Erstellung von Konzepten sowie Projekte touristischer Netzwerke sind
•Außerdem antragsberechtigt sind die regionalen Tourismusverbände für eigene Vorhaben.
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•4.1 Der Zuwendungsempfänger muss sich an der Finanzierung der Maßnahmen durch den Einsatz von Eigen- oder Einwerbung von Fremdmitteln beteiligen.
•4.2 Zuwendungsempfänger für Maßnahmen entsprechend Nummer 2 Satz 2 Buchst. d müssen

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Originalquelle ↗

Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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tourismus@mw.sachsen-anhalt.de
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0391 5674246
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