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💰 Zuschuss

Landwirtschaftliche Beratungsförderung

Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 90%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
poststelleDE@alff.mule.sachsen-anhalt.de
📞
0340 65060
📞
020/2008
🔗
mwl.sachsen-anhalt.de

Zielgruppen

regional

Fördergebiet

Sachsen-Anhalt

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltIT & SoftwareLandwirtschaftProduktion & IndustrieTourismus & Gastro

Beschreibung

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt landwirtschaftliche Unternehmen und Erzeugerzusammenschlüsse, die Beratungsdienstleistungen in Anspruch nehmen wollen. Als Anbieterin und Anbieter der Beratungsdienstleistungen erhalten Sie die Förderung für Beratungen zur Verbesserung Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedochEUR120,00 je Beratungsstunde (netto) undEUR1.500 je Beratungsdienstleistung. Die Bagatellgrenze liegt beiEUR500,00. Reichen Sie als Beratungsanbieterin oder Beratungsanbieter Ihren Antrag bitte schriftlich beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) Anhalt ein. Legen Sie Ihren Antragsunterlagen bitte den Vertragsentwurf zwischen Ihnen und der oder dem Endbegünstigen bei.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind private Anbieterinnen und Anbieter von Beratungsdienstleistungen.
•Endbegünstigte sind Erzeugerzusammenschlüsse sowie kleine und mittlere Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion gemäßKMU-Definition derEUmit Betriebssitz in Sachsen-Anhalt.
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•Die Beratungsdienstleistungen sind von privaten fach- und sachkundigen Beratungsanbietern durch anerkannte Beratungskräfte zu erbringen. Die Anerkennung der Beratungskräfte erfolgt auf der Grundlage d
•a) Vorhandensein von Technik, Logistik und Kapazitäten zur Durchführung der Beratung,

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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poststelleDE@alff.mule.sachsen-anhalt.de
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0340 65060
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020/2008
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