Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie bei Maßnahmen, die zur Erhaltung und zur Verbesserung von Waldflächen mit besonderem Naturschutzwert beitragen. Sie erhalten eine Förderung für diese Bereiche: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Baumart und der Art Ihrer Maßnahme, muss jedoch mindestens EUR 500,00 je Antrag betragen. Ihren Antrag richten Sie bitte vor Beginn Ihres Vorhabens bis zum 31.1. eines Jahres an das zuständige Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF).
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG