Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Existenzgründerin und Existenzgründer oder junges Unternehmen mit einem Darlehen für die Zwischenfinanzierung von Zuschüssen beziehungsweise sonstigen öffentlichen Mitteln für Investitionen. Sie erhalten die Förderung als Darlehen. Die Höhe der Förderung beträgt maximalEUR3 Millionen und mindestensEUR25.000 für die Dauer von bis zu 3 Jahren. Sie können mit dem Darlehen bis zu 100 Prozent Ihres Finanzierungsbedarfs decken. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt. Ihrem Antrag müssen Sie eine Stellungnahme Ihrer Hausbank beifügen, mit der Sie eine Beteiligung an der Gesamtfinanzierung vereinbart haben. Sie können die von Ihnen unterzeichneten Antragsunterlagen auch per E-Mail an darlehen-wirtschaft@ib-lsa.de senden.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG
Landwirtschaft – Liquiditätssicherung
Landwirtschaftliche Rentenbank (LR)
Bildungskredit
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
Agrar- und Ernährungswirtschaft – Betriebsmittel
Landwirtschaftliche Rentenbank (LR)
Forstwirtschaft
Landwirtschaftliche Rentenbank (LR)
Landwirtschaft – Liquiditätssicherung
Landwirtschaftliche Rentenbank (LR)
Bildungskredit
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
Agrar- und Ernährungswirtschaft – Betriebsmittel
Landwirtschaftliche Rentenbank (LR)
Forstwirtschaft
Landwirtschaftliche Rentenbank (LR)