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💰 Zuschuss

Aufstiegsbonus I und Aufstiegsbonus II

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau

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Datenstand: Vor 4 Wochen

Förderbetrag

—

Förderquote

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Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

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Zielgruppen

internationalsenioren

Fördergebiet

Rheinland-Pfalz

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Gründung (0–1 Jahr)Idee / VorgründungWachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)Einzelunternehmer/in

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBildungBranchenübergreifendDigitalisierungHandelHandwerkIT & SoftwareLandwirtschaftProduktion & Industrie

Beschreibung

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie bei beruflichen Fortbildungen und bei Existenzgründungen in einem gewerblichen, kaufmännischen oder landwirtschaftlichen Beruf. Sie erhalten den Aufstiegsbonus I und II für Darüber hinaus zeichnet das Land die Jahrgangsbesten für ihre besonderen Leistungen mit dem Landesbestenpreis aus, der finanziell nicht dotiert ist. Sie erhalten die Förderung als einmaligen Zuschuss. Sie bekommen Die Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern und die Landwirtschaftskammer ermitteln unter den rheinland-pfälzischen Absolventinnen und Absolventen, wer sich für den Aufstiegsbonus I bewerben kann. Wenn Sie Ihre Prüfung in Rheinland-Pfalz abgelegt haben und zuwendungsberechtigt sind, erhalten Sie die Möglichkeit, den Antrag auf den Aufstiegsbonus I anschließend innerhalb von 4 Monaten bei der jeweiligen Kammer einzureichen. Haben Sie die Prüfung in einem anderen Bundesland abgelegt, beantragen Sie bitte den Aufstiegsbonus I direkt bei der örtlich und fachlich zuständigen Kammer. Den Antrag auf den Aufstiegsbonus II stellen Sie spätestens 12 Monate nach Ihrer Existenzgründung bei der örtlich und fachlich zuständigen Kammer.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind Personen, die nach dem 1.1.2020
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Rechtsgrundlagen

Richtlinie Vergabe des Aufstiegsbonus I

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wirtschaft

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