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💰 Zuschuss

Förderung von emissionsfreien schweren Nutzfahrzeugen der Fahrzeugklasse N3

Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE)

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Datenstand: Vor 4 Wochen

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 60%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
elwis-lkw@bra.nrw.de
📞
0211 8371928
📞
023/1315
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www.bra.nrw.de
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foerderportal.nrw.de

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienDigitalisierungEnergie & UmweltIT & SoftwareMobilität & LogistikProduktion & Industrie

Beschreibung

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert den Umstieg auf Elektro-und Wasserstoffmobilität im Schwerlastverkehr. Sie können eine Förderung beantragen, wenn Sie emissionsfreie Nutzfahrzeuge der Fahrzeugklasse N3 mit einem batterie- oder brennstoffzellenelektrischen Antrieb kaufen oder leasen. Zu den förderfähigen Fahrzeugen gehören: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt: Das Antragsverfahren ist einstufig. Reichen Sie Ihren Antrag bis zum 16.10.2024 über dasFörderportal des Landes Nordrhein-Westfalenein. Nach positiver Prüfung des Antrages erhalten Sie den Zuwendungsbescheid.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind privatwirtschaftliche Unternehmen sowie kommunale Unternehmen im wirtschaftlichen Bereich mit einem Standort in Nordrhein-Westfalen.
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•Weitere Voraussetzungen finden Sie in der Förderrichtlinie beziehungsweise im Aufruf zur Antragseinreichung.
•Von der Förderung ausgeschlossen sind Antragstellende:
•Unternehmen in Schwierigkeiten sowie der Bund, die Bundesländer und deren Einrichtungen werden nicht gefördert.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Zum Antrag →Originalquelle ↗

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