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💰 Zuschuss

Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen im Land Nordrhein-Westfalen 2024 (FRL öff Wohnen NRW 2024)

Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📞
02285/2023
🔗
www.mhkbd.nrw

Zielgruppen

behinderteinternationalsozial

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienDigitalisierungEnergie & UmweltIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie bei der (Neu-)Schaffung, Modernisierung und Erhaltung moderner, barrierefreier, klimaschutzorientierter und vor allem bezahlbarer Wohnstandorte und Wohnangebote mit Mietpreis- und Belegungsbindungen für unterschiedliche Zielgruppen. Sie erhalten die Förderung in folgenden Bereichen: Sie erhalten die Förderung als Darlehen, im Förderbreich „Bindungserwerb“ als einmaligen Festbetragszuschuss. Die Höhe des Darlehens ist abhängig von Ihrem Vorhaben in dem jeweiligen Förderbereich. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an das für Sie zuständige Amt für Wohnungswesen. Weitere Informationen zu den einzelnen Förderbereichen erhalten Sie auch bei derNRW.BANK.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind Investorinnen und Investoren, die das Bauvorhaben durchführen oder durchführen lassen.
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•§ 9 Absatz 1 WFNGNRWbestimmt im Einzelnen, welche Voraussetzungen Fördermittelempfangende erfüllen müssen. Ein Erbbaurecht im Sinne des § 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 WFNGNRWist dann von angemessener Da
•2.4.1 Allgemeine Voraussetzungen
•Mietwohnraum wird nur gefördert, wenn er nachhaltig an die begünstigte Zielgruppe vermietet werden kann. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn das Bauvorhaben in einer integrierten Lage unter Berü

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📞
02285/2023
🔗
www.mhkbd.nrw

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