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💰 Zuschuss

Zuwendungen für die Umweltwirtschaft des Landes Nordrhein-Westfalen (Umweltwirtschaftsrichtlinie – UW-RL)

Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
ptj-umweltwirtschaft@fz-juelich.de
📞
02461 690566
📞
023/2831
🔗
www.umweltwirtschaft.nrw.de
🔗
www.efre.nrw.de
🔗
www.in.nrw

Zielgruppen

forschung

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungIT & SoftwareMobilität & LogistikProduktion & Industrie

Beschreibung

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie teilweise mit Mitteln aus demEFRE/JTF-ProgrammNRWbei Aktivitäten zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Umweltwirtschaft und des nachhaltigen Wirtschaftens in Nordrhein-Westfalen. Sie erhalten die Förderung vor allem für teilmarktspezifische und teilmarktübergreifende Aktivitäten in folgenden Teilmärkten der Umweltwirtschaft: Sie erhalten die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses ist von Ihnen als Antragstellerin oder Antragsteller und der Art Ihres Vorhabens abhängig. Die Bagatellgrenze beträgtEUR12.500, im Bereich Forschung, Entwicklung und InnovationEUR25.000. Richten Sie Ihren Antrag im Rahmen von Wettbewerbsverfahren und Projektaufrufen bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an das Forschungszentrum JülichGmbH, Projektträger Jülich. Anträge auf Förderung mit Mitteln aus demEFRE/JTF-Programm können Sie über dasEFRE-Online-Portal einreichen. Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen hat am 8.1.2024 den Projektaufruf „Circular Economy – Circular.Cities.NRW“ im Rahmen desEFRE/JTF-Programms veröffentlicht:

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•Ausgeschlossen ist eine Förderung von Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung der Europäischen Kommission nicht nachgekommen sind, sowie von Unternehmen in Schwierigkeiten.
•4.1 Ziele, Maßnahmen, Wirksamkeit
•Im Rahmen des Zuwendungsantrags ist darzulegen, welche konkreten Ziele erreicht werden sollen, welche Arbeiten oder Maßnahmen dafür erforderlich oder durchzuführen sind und anhand welcher Indikatoren

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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ptj-umweltwirtschaft@fz-juelich.de
📞
02461 690566
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023/2831
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www.umweltwirtschaft.nrw.de
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www.efre.nrw.de
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