Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie, wenn Sie Wohnraum zur Selbstnutzung kaufen wollen und sich ohne Unterstützung nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können. Sie erhalten die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Darlehen. Ihr Darlehen besteht aus einer Grundpauschale sowie einem Zusatzdarlehen für Die Höhe Ihres Darlehens hängt vom Einkommen, der Größe Ihres Haushalts und dem Standort des Objekts ab. Bei Bedarf können Sie ein Ergänzungsdarlehen in Höhe vonEUR2.000 bisEUR50.000 bekommen, wenn Sie kein dinglich gesichertes Darlehen erhalten können. Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Baubeginn beziehungsweise vor dem Kauf eines Objekts bei dem für Sie zuständigen Amt für Wohnungswesen bei der Stadt- oder Kreisverwaltung.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG